SPEZIALIST FÜR MARKENRECHT
Mars-IP berät Sie im Markenrecht – von der Markenanmeldung bis zur Bewertung. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen seit über 20 Jahren beim Schutz ihrer Marken in Frankreich, Deutschland und international.
Die Anwälte von Mars-IP sind anerkannte Spezialisten, zertifiziert von der Pariser Anwaltskammer und Mitglieder der Berliner Anwaltskammer, auf dem Gebiet des Rechts des geistigen Eigentums, insbesondere des Markenrechts.
Schutz im Markenrecht
Eine Marke ist ein als gewerbliches Schutzrecht geschütztes Unterscheidungszeichen. Sie stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, da sie durch ihre Anbringung auf Waren und Dienstleistungen die Herkunft der Waren erkennen lässt. Durch die Marke werden Ihre Produkte und Dienstleistungen von den Verbrauchern erkannt und können als solche identifiziert werden.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Spezialität schützt die Marke die Waren und Dienstleistungen gemäß der Nizza-Klassifikation, in der Form, die bei Anmeldung der Marke angegeben wurde.
Nach dem Territorialitätsprinzip kann die Marke nur in einem bestimmten Gebiet (einem Land oder einer regionalen Organisation wie der Europäischen Union) angemeldet werden.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Strategien zur Markenanmeldung
Um sicherzustellen, dass Ihre Markenanmeldung erfolgreich ist, führen wir Recherchen zum Stand der Technik durch, analysieren den Wettbewerb und das Widerspruchsrisiko, gewährleisten die Unterscheidungskraft und Verfügbarkeit der zu schützenden Marke und beraten Sie bei der Auswahl der Schutzgebiete und -instrumente.
Analyse und Verwaltung von Rechtsportfolios
MARS-IP ist ein bevorzugter Partner für Unternehmen, die Marken, Domainnamen, Firmennamen, Internet-Monitoring und Warenzeichenregistrierung bei der ICANN anstreben. Wir übernehmen die Sammlung und Speicherung von Nachweisen für die tatsächliche und rechtmäßige Nutzung Ihrer Marken und unterstützen Sie weltweit bei diesem Vorhaben.
Verteidigung des Markenportfolios und des Markenimages
Wir unterstützen Sie vor den Ämtern für geistiges Eigentum, nationalen Gerichten und sogar vor dem Europäischen Gerichtshof.
Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es Ihnen, die Eintragung einer neu angemeldeten Marke zu verhindern, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Ihre älteren Rechte verletzt.
Eine Klage wegen Rechtsverletzung kann erhoben werden, sobald eine Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums vorliegt.
Eine Marke gilt als absolut ungültig, wenn sie die wesentlichen Voraussetzungen für ihre Gültigkeit nach dem Markenrecht nicht erfüllt. Sie gilt als relativ ungültig, wenn die Marke nicht verfügbar ist, weil ein Recht vor der Eintragung der Marke bestand.
Der Verlust der Markenrechte kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: bei Nichtbenutzung der Marke über einen Zeitraum von fünf Jahren oder länger, bei Verschlechterung des Markenwerts oder wenn die Marke irreführend geworden ist.
Markenportfoliobewertung
Um den Wert Ihres Markenportfolios zu steigern, übernimmt unsere Kanzlei die Verhandlung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen, die Registrierung bei den zuständigen Behörden, die Aushandlung von Vereinbarungen zur friedlichen Koexistenz mit Wettbewerbern, die Vermögensverwaltung und den Portfoliotransfer.
Anmeldung und Registrierung von Marken in Europa & weltweit
Marken können viele Formen annehmen, darunter Wort-, Bild- und Halbbildmarken, Logos, Slogans, Töne, Videos; es kann sich um Kollektiv- und Zertifizierungsmarken handeln.
Wir kümmern uns um die Formalitäten bei den zuständigen Behörden in Frankreich (INPI), Deutschland (DPMA), der Europäischen Union (EUIPO), oder auch dem Weltamt für geistiges Eigentum (WIPO) und über unsere Korrespondenten in den anderen Ländern weltweit.
Unsere aktuellen Fälle
MARS-IP verfolgt derzeit eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof, um eine Entscheidung anzufechten, mit der eine Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde.
Wir betreuen 500 Marken in mehr als 70 Ländern und verteidigen diese aktiv vor 4 Ämtern für geistiges Eigentum in Europa in Verfahren in 3 Sprachen.
Wir verhandeln Koexistenzabkommen im Kosmetiksektor.






