Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Auch im Lizenzrecht?
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- vor 4 Tagen
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Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist ein Unikum des deutschen Rechts, dass andere Rechtsordnungen so nicht kennen. In seinem Beitrag „Verpflichtung und Verfügung im Lizenzrecht“ (GRUR 2025, 457) zeigt Maximilian Becker unter anderem, dass seine Anwendung im Lizenzrecht problematisch sein kann, wenn der Lizenznehmer trotz unwirksamen Lizenzvertrags Inhaber der eingeräumten Lizenz bleibt.
🧩 Was besagt das Trennungsprinzip?
Das Trennungsprinzip bedeutet, dass sich ein Rechtsgeschäft in ein Verpflichtungsgeschäft und in ein Verfügungsgeschäft aufteilt. Das Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) begründet die Pflicht, etwas zu leisten, während durch das Verfügungsgeschäft die eigentliche Verpflichtung umgesetzt wird (z. B. Eigentumsübertragung).
Ein einfaches Alltagsbeispiel stellt der Autokauf dar: Der Kaufvertrag verpflichtet zur Übergabe und Zahlung des Kaufpreises (Verpflichtungsgeschäft). Erst die Übereignung des Autos überträgt das Eigentum an den Käufer (Verfügungsgeschäft).
🔍 Was besagt das Abstraktionsprinzip?
Das Abstraktionsprinzip drückt aus, dass das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind. Ein Beispiel hierfür wäre, dass wenn z. B. der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund (bspw. minderjähriger Vertragspartner) rechtlich unwirksam wäre, es trotzdem sein kann, dass der Käufer wirksam Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist.
⚖️ Anwendung auf Lizenzgeschäfte
Im Lizenzrecht ist der Lizenzvertrag das Verpflichtungsgeschäft und die eigentliche Einräumung der Markenlizenz das Verfügungsgeschäft.
Erst durch dieses erwirbt der Lizenznehmer ein eigenständiges Recht am Immaterialgut. Die Lizenz ist also eine Art rechtliche Abspaltung aus dem Stammrecht des Inhabers.
🚨 Die Kehrseite der Abstraktion
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass Verpflichtung und Verfügung rechtlich voneinander unabhängig sind. Fällt der Vertrag später weg, etwa durch Kündigung, wird nicht automatisch auch die bereits eingeräumte Lizenz beseitigt. Insbesondere bei einfachen Lizenzen wird deshalb diskutiert, das Prinzip weniger strikt anzuwenden.
🇫🇷 Blick nach Frankreich: Art. 1178 Code Civil
Gerade im Vergleich mit dem französischen Recht wird die Besonderheit des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips deutlich. Während im deutschen Recht Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft rechtlich getrennt sind, folgt das französische Recht grundsätzlich dem sogenannten Kausalitätsprinzip.
Im deutschen Recht bleibt ein Verfügungsgeschäft grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der zugrunde liegende Vertrag (Verpflichtungsgeschäft) unwirksam ist. Die Rückabwicklung erfolgt dann nicht automatisch, sondern separat über das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB).
Im französischen Recht hingegen fällt mit der Unwirksamkeit des Vertrags grundsätzlich auch die dingliche Rechtsübertragung weg (Art. 1178 Code Civil). Die bereits erbrachten Leistungen sind zurückzugewähren. Verpflichtung und Rechtsübertragung sind also enger miteinander verbunden als im deutschen Recht.
⚖️ Bedeutung für das Lizenzrecht
Während nach deutschem Verständnis eine eingeräumte Lizenz trotz Unwirksamkeit des Lizenzvertrags unter Umständen fortbestehen kann, würde nach französischem Verständnis regelmäßig auch die Rechtsübertragung selbst entfallen.
💡 Warum die Trennung trotzdem sinnvoll ist
Becker zeigt zugleich, dass die Trennung dennoch erhebliche Vorteile bietet:
„stärkere“ Rechtsposition des Lizenznehmers (z.B. gegen Dritte) trotz Unwirksamkeit des Vertrags
Parteien können die Verbindung zwischen Vertrag und Lizenz gezielt selbst in dem Vertrag bestimmen (z.B. durch Bedingungen)
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Quelle: Becker: Verpflichtung und Verfügung im Lizenzrecht GRUR 2025, 457
Bild: ChatGPT




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