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Unsere Honorar

Erfolgreiche Zusammenarbeit basiert auf Klarheit und Transparenz. Deshalb sprechen wir von Anfang an über Chancen, Risiken und Kosten.

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Wir berechnen unsere Dienstleistungen nach dem Zeitaufwand für Ihren Fall, auf der Grundlage eines Stundensatzes, den wir je nach Art und Komplexität des Falles festlegen.

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Wir schließen auch monatliche Abonnementverträge auf der Grundlage eines bevorzugten Stundensatzes mit den Unternehmen ab, die unsere Dienste regelmäßig in Anspruch nehmen.

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Der erste Termin wird nach den §§ 14 und 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes je nach erbrachter Leistung pauschal zwischen 190 und 250 Euro netto berechnet.

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Auslagen für Post und Telekommunikation werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7002 RVG) mit einer Pauschale von 20,00 EUR berechnet.

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