
Denn die Welt verändert sich dank der Schöpfer/-innen, Autoren und Autorinnen, Entwickler/-innen, dank ihrer Bilder, Videos, Texte, dank der Erfinder/-innen und ihrer brillanten Ideen und derer Arbeit für alle.
weil Redakteure und Redakteurinnen, Produzenten und Produzentinnen, Labors, Kunden und Kundinnen und Investoren und Investorinnen an sie glauben, investieren, sponsern, kaufen und verkaufen.
weil das Gesetz es ermöglicht, all diese Erfindungen und Schöpfungen zu schützen, zu verwerten, zu verteidigen, zu verbessern und die Interessen jedes Einzelnen und sein Privatleben miteinander zu verbinden. Wir beraten Sie gerne.

Weil das IP/IT-Recht schon lange nicht mehr ausschließlich national ist, da Schöpfer/-innen und Erfinder/-innen mobil sind.
Denn auch wir sind im Herzen Europäer/-innen mit einer persönlichen und professionellen deutsch-französischen Basis.
Und weil wir unsere Mandanten und Mandantinnen und deren Geschäft sehr gerne über die Grenzen hinaus beraten, begleiten, verteidigen und entwickeln.
Unsere Nachrichten
MARS-IP verstärkt seine Expertise im deutsch-französischen Recht mit einem neuen Mitarbeiteranwalt.
Die Kanzlei MARS-IP freut sich, Maël Strahmann, deutscher Rechtsanwalt, als neuen Mitarbeiter begrüßen zu dürfen. Er ist perfekt dreisprachig und verfügt über eine solide Ausbildung im französischen und deutschen Recht. Er wird die grenzüberschreitende Praxis der Kanzlei insbesondere bei der Begleitung von in Deutschland tätigen Unternehmen verstärken.
Durch seine doppelte Staatsangehörigkeit (französisch und deutsch) und seine interkulturelle Sensibilität verfügt Maël Strahmann über seltene juristische und sprachliche Kompetenzen. Seine perfekte Beherrschung der grenzüberschreitenden Herausforderungen macht ihn zu einem bevorzugten Ansprechpartner für unsere Mandanten. Mit seiner Aufnahme bekräftigt die Kanzlei ihre Position im französischen, deutschen und europäischen Recht des geistigen Eigentums und ihre Fähigkeit, Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins bei ihren Projekten und Rechtsstreitigkeiten effizient zu beraten.

Maël Strahmann ist Absolvent des deutsch-französischen Studiengangs an den Universitäten Paris Nanterre und Potsdam.
Er hat bereits ein vielbeachtetes Praktikum in unserer Kanzlei absolviert, in dem er seine Sorgfalt, sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen, unter Beweis gestellt hat. In diesem Jahr hat er sein zweites juristisches Staatsexamen bestanden und damit seine hervorragende akademische Laufbahn in beiden Ländern gekrönt.
Mit seinem Eintritt bereichert er unser Team um wertvolle Fachkenntnisse und unterstützt uns in unserem ständigen Bestreben, unseren Mandanten eine erstklassige Beratung in rechtlichen Fragen mit Bezug zu Frankreich, Deutschland und Europa zu bieten.
Unsere letzten Konferenzen und Interviews
Unsere nächsten Veranstaltungen
Interview - Warum es möglich ist, „Dubai Chocolate“ außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate herzustellen - L'Usine nouvelle - 06/2025
Interview - Muss man alles neu lernen, um international als Jurist tätig zu sein? - Justifit - 05/2025
Kolloqium - Der Einfluss von KI auf die Kreativwirtschaft - Botschaft der Französischen Republik in Berlin - 11/2024
Interview - AI companies and rights holders need to find a way to coexist. Does one exist? - MLex - 08/2024
Interview - What German business makes of France’s leftward turn - The Economist - 07/2024
Kolloquium - Kolloquium: Joint-Venture-Gesellschaften – welche Besonderheiten gibt es? Vergleichende Betrachtung aus Sicht des französischen und deutschen Rechts: Gesellschaftsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbsrechts - AAF / DAV Frankreich - 05/2024
Kolloqium - Rechtsschutz im Zeitalter der KI - Geistiges Eigentum und Wettbewerb - DACH - Istambul - vom 18. bis 20. September 2025

Unser letztes Video
Das Urheberrecht kennt kein Plagiat, sondern eine Fälschung, die nur die identische oder quasi-textuelle Kopie einer früheren Originalarbeit unter Strafe stellt. Die Fälschung schützt nicht die Ideen, sondern nur die ursprüngliche Formatierung. Das Urheberrecht ist also ein Instrument zur Bekämpfung von Plagiaten, aber es ist unvollständig. Um die Paraphrase, den Ideenklau, zu bestrafen, kann eine andere Rechtsfigur herangezogen werden, das Trittbrettfahren, das jedoch schwer durchzusetzen ist. Es sind also vor allem die Regeln der wissenschaftlichen Integrität und des Berufsethos, die den Forscher schützen sollten.







