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Gelten europäische urheberrechtliche Vorschriften auch für große nicht-europäische generative KI-Modelle?

  • Autorenbild: Marie-Avril Roux Steinkühler
    Marie-Avril Roux Steinkühler
  • 13. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit
Digitales Gehirn in einem futuristischen Röhrenhintergrund mit leuchtenden Linien und Kreisen in Blau und Orange, technologische Atmosphäre.

📢 Ja, sobald diese Modelle in der EU angeboten, vermarktet oder dort zugänglich sind.Dies ist die zentrale Schlussfolgerung eines Berichts der CSPLA (Conseil supérieur de la propriété littéraire et artistique, ein beratendes Gremium des französischen Kulturministeriums für Fragen des Urheberrechts), verfasst von Tristan Azzi, Professor an der École de droit de la Sorbonne, und Yves El Hage, Maître de conférences an der Université Jean Moulin Lyon 3. Dieser Ansatz wurde kürzlich durch eine Entscheidung des OLG München (11. November 2025, Az. 42 O 14139/24, GEMA gegen OpenAI) im deutschen Recht bestätigt, wonach der Betreiber eines in der EU zugänglichen großen generativen KI-Modells unabhängig vom Ort des Trainings oder der Niederlassung des Unternehmens direkt haftbar ist.

🔍 Warum?

• Lokalisierung der Server oder Trainingsvorgänge außerhalb der EU sind rechtlich unerheblich. Der EuGH hat dieses Kriterium im Bereich der Urheberrechtsverletzung bereits zurückgewiesen (CJUE, 19 avr. 2012, aff. C-523/10, Wintersteiger et CJUE, 27 sept. 2017, aff. jtes C-24/16 et C-25/16, Nintendo c. BigBen). • Generative KI funktioniert als globaler und unteilbarer Prozess: kein Output ohne Input, keine Datensammlung ohne Ergebnis.• Bei komplexen Delikten ist das Recht des Ortes der Verwertung maßgeblich. Erfolgen Zugang oder Nutzung in der EU, ist europäisches Recht anwendbar.

⚖️ Ein durch die EU-KI-Verordnung gestärkter Rahmen

Erwägungsgrund 106 verpflichtet Anbieter generativer KI-Modelle, eine Strategie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts umzusetzen, und stützt damit diesen Ansatz.

📌 Praktische Konsequenz

Nationale Gerichte müssen europäisches Urheberrecht auf generative KI-Modelle anwenden, wenn sie in der EU zugänglich sind – insbesondere mit Blick auf:

• ausschließliche Rechte,

• den Rechtsvorbehalt (Opt-out) nach der Richtlinie 2019 zum Text- und Data-Mining.

📄 Bericht lesen (Kulturministerium): urlr.me/4UtWfz

Image : Pixabay

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