#Frankreich versäumt es leider ganz offensichtlich, die #Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen! Schon vor einigen Monaten hatte #GOOGLE die #Zeitungsverleger zum Einlenken bewegt, indem es sie dazu brachte, praktisch auf ihr neues #Leistungsschutzrecht zu verzichten. Nun ist es der französische Verfassungsrat, der fast das gesamte so genannte #Avia-Gesetz über #Hass-Inhalte im #Internet zurücknimmt. Es ist ein Debakel...
Das französische Verfassungsgericht, Conseil Constitutionnel, hat entschieden, dass Maßnahmen, die die Entfernung offensichtlich illegaler Inhalte vorsehen, einen Verstoß gegen die Ausübung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit darstellen, der unnötig, unangemessen und unverhältnismäßig ist. Insbesondere wurde die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhalte das alleinige Ermessen einer Aufsichtsbehörde gestellt, ohne die Möglichkeit eines aufschiebenden Rechtsbehelfs. Im Gesetz ist vorgesehen, dass der Herausgeber oder Host innerhalb einer Frist von einer Stunde, den fraglichen Inhalt zu entfernen oder unzugänglich zu machen hat. Warum dann aber noch die Kontrolle einer zentralen Behörde, wenn ein unabhängiger und zuständiger Richter die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit treffen könnte?
https://www.conseil-constitutionnel.fr/
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