Musik-KI: Münchner Gericht weist Sunos „Fair Use“-Argument zurück
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- 10. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Aug.

Am 31. Juli 2026 fällte das Landgericht München ein wegweisendes Urteil im Rechtsstreit zwischen der GEMA und Suno, einem der führenden Anbieter im Bereich der Musikgenerierung durch künstliche Intelligenz.
Dieser Fall befasst sich mit einer der heikelsten Fragen der generativen KI:Unter welchen Voraussetzungen darf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Trainieren eines KI-Modells verwendet werden?
Die Antwort der deutschen Richter ist für Europa von besonderer Bedeutung. Das Gericht befand nämlich, dass die Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire im Rahmen des Trainings und des Betriebs des Suno-Systems unter das deutsche Urheberrecht falle. Es bekräftigte zudem seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit, da der Dienst auf dem deutschen Markt zugänglich sei, auch wenn sein Betrieb seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten habe.
Der wohl bedeutendste Beitrag dieser Entscheidung liegt in der Zurückweisung der auf dem „fair use“ basierenden Argumente.
Während viele Debatten rund um generative KI vom amerikanischen Ansatz geprägt sind, erinnert das Gericht daran, dass diese Doktrin weder im deutschen noch im europäischen Recht existiert. Das Trainieren eines KI-Modells lässt sich daher nicht automatisch durch die jenseits des Atlantiks entwickelten Lösungen rechtfertigen.
Diese Position bestätigt, dass die europäischen Gerichte beabsichtigen, das Training von Modellen anhand der Grundsätze des europäischen Urheberrechts und der darin vorgesehenen Ausnahmen zu prüfen und nicht anhand des amerikanischen Interpretationsrahmens. Dieses Urteil könnte somit zu einem Maßstab in den zahlreichen laufenden Rechtsstreitigkeiten werden, die die Nutzung geschützter Werke zum Training generativer Modelle betreffen.




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