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  • AutorenbildMarie-Avril Roux Steinkühler

Markenrecht und Verwechslungsgefahr: METAs THREADS Anmeldung in Europa in Schwierigkeiten



META (FACEBOOK, INSTAGRAM oder auch WHATSAPP) hat eine neue Anwendung mit einem ähnlichen Konzept wie X (früher TWITTER) auf den Markt gebracht. Mit dieser Anwendung können die Nutzer kurze Beiträge austauschen, die von Texten mit 500 Zeichen bis hin zu Videos mit einer Länge von bis zu 5 Minuten reichen können. Sie ist über iOS und Android zugänglich und konnte in weniger als einer Woche bereits mehr als 100 Millionen Nutzer verzeichnen. Die verspätete Einführung in Europa aufgrund der Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Datenerhebung und zum Datenschutz hat auch zu Verwechslungen mit einer gleichnamigen App geführt.


I.          Die Verwechslung zweier identischer Zeichen, der Fall THREADS


Eine Plattform namens THREADS, die auf die Kommunikation zwischen Teams in Unternehmen spezialisiert ist, profitierte ungewollt von der Popularität der neuen META-Anwendung. Europäische Nutzer, die aus ihrer Region nicht auf das neue soziale Netzwerk zugreifen konnten, strömten auf die gleichnamige Unternehmensanwendung. So konnte die Plattform einen deutlichen Anstieg der Downloads sowie der Besuche auf der Website verzeichnen.


Der Unterschied zwischen threads.net (von INSTAGRAM lanciert) und threads.com (der Software für die Zusammenarbeit) besteht nur in einer kleinen Erweiterung des Domainnamens, was die Verwirrung bei den Nutzern teilweise erklärt. Letzteres hat auf seiner Website den Hinweis "Wir sind nicht mit Instagram verbunden" hinzugefügt.

 

II. Der Unterschied zwischen der Marke THREADS von META und ihrem europäischen Namensvetter

 

A.         Threads und der markenrechtliche Spezialitätsgrundsatz

 

Nach dem Grundsatz der Spezialität ist eine Marke nur für die Waren und Dienstleistungen geschützt, die bei ihrer Eintragung bezeichnet wurden. Der Inhaber einer Marke kann sich der Anmeldung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für verschiedene Waren und Dienstleistungen nicht widersetzen.


Im Fall der THREADS-Marken bieten die beiden Unternehmen nicht dieselben Waren und

Dienstleistungen an, sondern üben unterschiedliche Tätigkeiten aus, nämlich einerseits ein soziales Netzwerk und andererseits Software.


So ist die Marke für die Software THREADS für die Klassen 9 ("herunterladbare Computersoftware, die es den Nutzern der Plattform ermöglicht, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu suchen") und 42 ("Plattform als Dienstleistung für Projektmanagement und Zusammenarbeit in den Bereichen Technologie und Medien") eingetragen.


Da keine Ähnlichkeit zwischen den geschützten Waren oder Dienstleistungen besteht, kann die ältere Marke (die Software THREADS) der Eintragung der anderen Marke grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Der Widerspruch kann nicht gegen eine Marke aus einem beliebigen Land erhoben werden.

 

Lesen Sie unseren Artikel über den Schutz von Marken und Werken in den USA https://www.mars-ip.eu/post/et-bien-comprendre-les-diff%C3%A9rences-europe-etats-unis.

 

B. Marken und das Territorialitätsprinzip im Markenrecht

 

Das Territorialitätsprinzip im Markenrecht besagt, dass eine Marke nur auf dem Gebiet des Landes bzw. der Länder geschützt ist, das bzw. die in der Eintragung genannt ist bzw. sind. Der Inhaber einer Marke kann sich nicht gegen die Anmeldung identischer oder ähnlicher Marken in einem Land wehren, in dem seine Marke nicht eingetragen ist.


Die Marke THREADS von META ist nur in den USA eingetragen, die gleichnamige Marke ist in den USA, in Großbritannien und in der Europäischen Union eingetragen.


Der Inhaber der älteren Marke THREADS könnte sich daher nur in den USA gegen die Anmeldung der Marke META zur Wehr setzen.


Dieser Fall zeigt, wie komplex und schwierig es ist, eine Marke überall wirksam zu schützen. Entscheidend ist, sich die richtigen Fragen zu stellen: Für welche Waren und Dienstleistungen soll die Marke gelten? In welchem Territorium oder in welchen Territorien ist es sinnvoll, die Marke zu schützen? Und natürlich: Welches Zeichen soll gewählt werden? Unsere auf Markenrecht spezialisierte europäische Anwaltskanzlei MARS - IP ist bereit, Sie bei diesem komplexen Prozess zu begleiten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung.




 Paloma Kerbaol

Marie-Avril Roux Steinkühler


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