EuGH stärkt Italiens Spielraum beim Leistungsschutzrecht
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- 19. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Mai
Ein wichtiges Signal für Mitgliedstaaten: Mit einer Entscheidung, die die Rechtmäßigkeit der in Italien getroffenen Maßnahmen bestätigt, stärkt der EuGH den nationalen Gestaltungsspielraum beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Die Entscheidung geht weit über den italienischen Einzelfall hinaus und appelliert an alle Mitgliedstaaten. Mit dem Urteil setzt der EuGH ein klares Zeichen zugunsten einer stärkeren nationalen Regulierung großer Online-Plattformen und betont, dass Presseverlage gegenüber globalen Plattformen strukturell in einer schwächeren Verhandlungsposition stehen.
Der EuGH unterstreicht zugleich die Bedeutung koordinierter Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, um durch stärkere Schutzmechanismen für Presseverlage ein faires Gleichgewicht zwischen der unternehmerischen Freiheit der Plattformen einerseits sowie dem Schutz des geistigen Eigentums und der Freiheit und des Pluralismus der Medien andererseits sicherzustellen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 12.05.2026 ein Urteil zugunsten der Presseverlage gefällt und klargestellt, dass Mitgliedstaaten Regelungen vorsehen können, nach denen Presseverlage Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, soweit sie Online-Diensteanbietern die Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen erlauben.
⚖️ Kerninhalt des Urteils: Meta Platforms Ireland (C‑797/23)
Mit der Entscheidung bestätigt der EuGH, dass nationale Systeme zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Presseverlagen grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar sein können.
Hintergrund des Verfahrens war eine Klage von Meta gegen die italienische Regulierungsbehörde AGCOM mit dem Argument, dass die italienischen Vorschriften zur Vergütung von Presseverlagen gegen das EU-Recht verstoßen. Die Klage blieb allerdings erfolglos.
🔍 Rechtlicher Hintergrund
Auf Grundlage von Artikel 15 der Richtlinie 2019/790 stellt der Gerichtshof nämlich klar, dass nationale Regelungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind, die:
· Verhandlungen zwischen Verlagen und Plattformen vorsehen,
· jede Einschränkung der Sichtbarkeit von Inhalten während dieser Verhandlungen verbieten,
· Transparenzpflichten hinsichtlich der für die Vergütungsberechnung relevanten Daten vorsehen.
Sollten Plattformen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann eine Behörde Verhandlungs- und Vergütungskriterien festlegen sowie im Streitfall Sanktionen verhängen.
Des Weiteren bleibt Verlagen weiterhin die Freiheit, Nutzungen (auch unentgeltliche Nutzungen) zu genehmigen oder abzulehnen.
🚀 Unser Ziel
Mars-IP setzt sich seit Jahren für die Verteidigung der Leistungsschutzrechte für Presseverleger ein und berät Sie gerne zu diesem Thema.
Bild: ChatGPT
Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten Presseverlagen eine angemessene Vergütung gegenüber Online-Plattformen sichern dürfen.
Warum ist das Urteil wichtig?
Das Urteil stärkt die Rechte von Presseverlagen und ihre Verhandlungsposition gegenüber großen Plattformen wie Meta oder Google.
Welche Folgen hat das Urteil für Plattformen?
Plattformen können zu fairen Verhandlungen, Transparenzpflichten und zur Einhaltung nationaler Vergütungsregelungen verpflichtet werden.




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