Deutsches Urheberrecht und französischer Parasitismus: der Fall Mamarella gegen Cache Coeur
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- 2. Okt. 2025
- 2 Min. Lesezeit

⚖️ Rechtssache Mamarella gegen Cache Cœur: Wenn französische Richter deutsches und französisches Recht kombinieren. Auch ohne Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht greifen die Richter auf den französischen Rechtsgrundsatz so haben sie trotzdem einen Rechtsgrundsatz, um zu verurteilen. 👉 Zur Erläuterung: Der Parasitismus ist ein im französischen Recht entwickelter Rechtsgrundsatz, der im deutschen Recht nicht existiert. Er wird definiert als „die Gesamtheit der Verhaltensweisen, durch die sich ein Wirtschaftsteilnehmer in den Windschatten eines anderen begibt, um von dessen Anstrengungen und Know-how, von dessen erworbenem Ruf oder von dessen getätigten Investitionen zu profitieren, ohne selbst etwas aufzuwenden“.
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Verfehlung im Sinne von Art. 1240 Code civil und den Geboten des lauteren Geschäftsverkehrs. Die Qualifikation beruht auf mehreren Elementen, insbesondere:
- der Wille, sich bewusst in den Windschatten eines anderen zu stellen,
- die Realisierung einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Ersparnis durch Aneignung fremder Anstrengungen, Bekanntheit oder Investitionen.
Das Urteil des Berufungsgerichts Rennes vom 29. April 2025 im Verfahren zwischen dem französischen Dessoushersteller Cache Cœur und der deutschen Mamarella GmbH verdeutlicht die Komplexität grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums.
👉 Hintergrund
Die Gesellschaft Cache Cœur warf ihrer ehemaligen Kundin und Wiederverkäuferin in Deutschland vor, über ihre in Frankreich zugängliche Website geschützte Unterkleidung nachgeahmt zu haben. Hilfsweise machte sie unlauteren Wettbewerb durch Verwechslungsgefahr und Parasitismus geltend. Das LG Rennes hatte eine Urheberrechtsverletzung nach französischem Recht bejaht. Mamarella wurde zur Zahlung von 28.000 € Schadensersatz sowie zur Einstellung des Verkaufs, Rücknahme und Vernichtung der Produkte verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein.
🏛️ Zuständigkeit
Das Berufungsgericht Rennes bejahte seine Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 2 der Brüssel-Ia-Verordnung, da der Schaden in Frankreich bei Cache Cœur eingetreten sei. Es stellte jedoch klar, dass französische Gerichte nur über Handlungen entscheiden können, deren Auswirkungen in Frankreich eintreten, und keine extraterritorialen Maßnahmen wie ein Verkaufsverbot in anderen Staaten anordnen dürfen.
✒️ Anwendbares Recht
🇩🇪 Im Bereich des Urheberrechts entschied das Gericht, dass gemäß Art. 8 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung das deutsche Recht anwendbar sei, da „der Staat, in dessen Hoheitsgebiet die beanstandeten Handlungen vorgenommen wurden“, maßgeblich sei. (Ob dieser Ansatz überzeugend ist, sei dahingestellt.) Allerdings schützt das deutsche Recht Gebrauchsgegenstände nur eingeschränkt. Nach §2 UrhG und der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Birkenstock-Sandalen, 20.02.2025, siehe unseren Beitrag https://www.mars-ip.eu/post/birkenstocks-mehr-als-nur-funktionelle-sandalen-sind-sie-kunstwerke?lang=de), sind nur Werke geschützt, die eine „individuelle künstlerische Leistung“ darstellen.
➡️ Im vorliegenden Fall dienten die Formen der Dessous-Modelle technischen und Komfortzwecken und wiesen keine hinreichende künstlerische Gestaltung auf.
🛑 Somit kein Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht und keine Urheberrechtsverletzung.
🇫🇷 Im Hinblick auf den unlauteren Wettbewerb gilt das Recht des Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist – hier also französisches Recht.
✅ Keine Verwechslungsgefahr: Trotz Ähnlichkeiten konnte der normal informierte und angemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher die Produkte nicht mit denen von Cache Cœur verwechseln.
⚠️ Aber wirtschaftlicher Parasitismus lag vor: Mamarella habe sich in den Windschatten von Cache Cœur gestellt und von deren Entwicklungs- und Investitionsaufwand profitiert. Dieser Rechtsgrundsatz existiert im deutschen Recht nicht, erlaubt es dem Gericht jedoch, die Beklagte zu verurteilen.Somit ergänzen sich beide Rechte in diesem Fall nützlich!
Dieses Instrument erlaubt es den französischen Gerichten, unlautere Ausbeutung fremder Leistungen zu sanktionieren, auch wenn weder Urheberrechtsschutz noch klassische Verwechslungsgefahr gegeben sind.
🔗 CA Rennes, 3. Kammer für Handelssachen, 29. April 2025, Nr. 23/03805




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