Wenn das Publikum singt ... zahlt der Künstler
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- 5. Mai
- 2 Min. Lesezeit

In Deutschland hat ein Gerichtsurteil gerade für viel Aufsehen in der Musik- und Rechtswelt gesorgt.
Der Rapper Fler wurde zu einer Geldstrafe von 65.000 € verurteilt ... für Texte, die er nicht selbst gesungen hat, sondern die sein Publikum bei Konzerten übernommen hat.
Der Konflikt zwischen Fler und Bushido spitzt sich zu. In seinem Diss-Track (ein musikalisches Werk, dessen Text eine Person direkt angreift) „No Name“ greift Fler den Rapper Bushido, einen Pionier des deutschen Gangsta-Rap, seine Frau und sogar seine Kinder heftig an. Ein besonders brisanter Satz deutet an, dass Bushido nicht der biologische Vater seiner Kinder sei. Am 11. Dezember 2019 verbietet das Amtsgericht München die Verbreitung dieser Äußerungen, da die Worte eine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Bushidos Kindern darstellen - bei Androhung einer Geldstrafe. Verbot, das der Rapper mehr oder weniger befolgte...
Doch im Sommer 2023 hält Fler bei drei Konzerten sein Mikrofon dem Publikum hin, das die verbotenen Texte an seiner Stelle im Chor mitsingt. Er schweigt, unternimmt aber nichts, um sie daran zu hindern.
Für die Richter ist die Botschaft klar: Fler weiß, dass die Texte verboten sind, und ermutigt sein Publikum, sie zu verbreiten. Er singt nicht, aber er lässt es zu und ermutigt sogar dazu.
Das Gericht in München verurteilt ihn am 21. Februar 2024. Das Oberlandesgericht München bestätigt dieses Urteil am 17. April 2024.
Dann, am 19. Dezember 2024, weist das Bundesverfassungsgericht seine Klage ab: Fler muss nicht nur für seine Worte, sondern auch für die Worte, die er von anderen skandieren lässt, zur Rechenschaft gezogen werden. Wer die Öffentlichkeit dazu auffordert, ein Gerichtsurteil zu umgehen, verstößt selbst gegen dieses Urteil.
Was ist mit der künstlerischen Freiheit? Der Gerichtshof erkennt sie an, erinnert aber an eine einfache Grenze: Sie erlaubt es nicht, ein gerichtliches Verbot wissentlich zu umgehen.
Im Klartext: Man kann sich nicht hinter seinem Publikum verstecken.
Es handelt sich um eine interessante Entscheidung, die mit dem französischen Recht verglichen werden sollte: Wie würden unsere Gerichte eine solche „Delegation“ an die Menge im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verbot bewerten?
Fotokredite : Vishnu R Nair




Kommentare