Musikkonzert, Tanzaufführung, Comedy oder Zaubershow... es gibt sehr strenge Leitlinien für die Produktion von Live-Veranstaltungen in Frankreich. Der Produzent muss im Besitz einer Erklärung als Unternehmer von Live-Veranstaltungen, die als Lizenz gilt, sein, wie in Article L. 7122-3 f. des Code du Travail (Arbeitsgesetzbuch) festgelegt wird. Der Grund dafür, dass für die Produktion von Veranstaltungen eine solche Lizenz erforderlich ist, liegt darin, dass solche Veranstaltungen in der Regel große Menschenmengen anziehen und potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bergen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen kann zu einer Verwaltungsstrafe von 1.500 € für natürliche Personen und 7.500 € für juristische Personen führen.
Sie möchten eine Live-Veranstaltung in Frankreich produzieren?
1. Gemeinsame Bedingungen für alle Produzenten, die Live-Veranstaltungen produzieren wollen:
(1) Besondere Kompetenz oder Berufserfahrung (Artikel R7122-3 Code du Travail):
Wenn Sie eine Einzelperson sind, müssen Sie über 18 Jahre alt sein und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss;
ODER
- Sie müssen über eine mindestens 6-monatige Berufserfahrung im Bereich Live-Auftritte verfügen;
ODER
- Sie müssen ein 125-stündiges Trainingsprogramm absolviert haben.
Wenn Sie eine Organisation sind, die eine Live-Show produzieren möchte:
- Sie müssen eine oder mehrere natürliche Personen präsentieren, die die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Sie ist Mitglied der Organisation (kann auch einen befristeten Vertrag haben);
2. Verfügt über die erforderliche Kompetenz oder Erfahrung;
3. Übt ihre Funktion während der gesamten Dauer des Live-Auftritts aus.
(2) Melden Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an;
(3) Sie müssen eine Erklärung als Unternehmer von Live-Veranstaltungen erhalten;
(4) Sie dürfen nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung gewesen sein, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit untersagt;
(5) Sie müssen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind;
(6) Sicherheit, Arbeitsrecht und geistiges Eigentum respektieren.
2. Individualisierte Bedingungen für die Produktion von Live-Veranstaltungen
A. Produzent aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):
a. Sie wollen sich in Frankreich niederlassen:
Wenn Sie bereits eine Lizenz in Ihrem Niederlassungsland besitzen, müssen Sie einen gleichwertigen Titel gemäß Article L7122-5 des Code du Travail über einen Online-Antrag einreichen. Die Präfektur hat einen Monat Zeit, Ihren Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
Wenn Sie in dem Land, in dem Sie sich niedergelassen haben, keine Lizenz besitzen, müssen Sie die Online-Tätigkeitserklärung ausfüllen, die Quittung sicherstellen und die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
b. Sie wollen gelegentlich Auftritte geben:
Wenn Sie in Frankreich gelegentlich Live-Veranstaltungen geben möchten und im EWR rechtmäßig niedergelassen sind, müssen Sie dies der Präfektur mindestens einen Monat vor Beginn des Steuerzeitraums in Frankreich (in der Regel der 1. Januar) mitteilen.
B. Produzent mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): 2 Voraussetzungen
1. Abschluss eines Vertrags: Sie müssen einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit einem französischen Unterhaltungsunternehmer abschließen, der im Besitz einer Genehmigung zur Produktion von Live-Shows ist. Dieser Vertrag muss der Präfektur mindestens 15 Tage vor der ersten Live-Show vorgelegt werden.
2. Online-Anmeldung: Informieren Sie die Präfektur online spätestens einen Monat vor Beginn des Steuerjahres in Frankreich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kulturministeriums und auf service-public.fr.
Dieser Artikel ist rein informativ und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich an MARS-IP wenden. Unsere Experten unterstützen Sie in Frankreich, Deutschland und international bei der Verwertung Ihrer immateriellen Güter und dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.
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