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Ein Geländewagen, der einen Berg hinauffährt: ausreichend unterscheidungskräftig für eine Marke?

  • Autorenbild: Marie-Avril Roux Steinkühler
    Marie-Avril Roux Steinkühler
  • 26. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Juli


⚠️Spoiler: Nein, laut dem Gericht der EU (T-400/24, 19. März 2025).


🔍 Mercedes-Benz hatte versucht, eine Bildmarke, die einen bergauf fahrenden Offroader darstellt, für Fahrzeuge und Reifen (Klasse 12) anzumelden.


⛔️ Das EUIPO hatte die Eintragung mangels Unterscheidungskraft abgelehnt (Art. 7 §1 b) VO 2017/1001). Das Gericht bestätigt dies.


🎯 Die Unterscheidungskraft wird beurteilt (Rn. 14, Verweis auf das Urteil vom 13. März 2024, T-243/23, MORE-BIOTIC):


Im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird,

Und der Wahrnehmung der relevanten Verkehrskreise.


🏷️ Die angemeldete Marke? Eine übliche Darstellung eines Geländewagens, der einen Hang hinauffährt, in einer für diese Art von Fahrzeugen typischen Szene (Nr. 23).


Mercedes argumentierte mit einem handgezeichneten Skizzenstil, der der angemeldeten Marke ein individuelles und einzigartiges Aussehen verleihen sollte, aber :


✍️ Selbst „handgezeichnet“ ist nicht genug.

Die grafische Gestaltung im vorliegenden Fall „ist nicht geeignet, den Verbraucher von der banalen Wahrnehmung eines Geländewagens, der einen Hügel hinauffährt, abzulenken“ (Punkt 24).


👉 Klare Botschaft: Kein Schutz ohne Identifikationsfunktion und Unterscheidungskraft.


📌 Behalten Sie dies bei Ihren visuellen Branding-Strategien im Hinterkopf.



Fotokredite: Mercedes-Benz Group AG

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