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AutorenbildMarie-Avril Roux Steinkühler

🇩🇪 - Die neuen Gesetze zur Bekämpfung von Hass im Internet - kein einfaches Thema


Die Verbreitung von Hassbotschaften und die Bedrohung anderer Menschen in sozialen Netzwerken werden künftig in Deutschland mit schärferer Strafe geahndet. Der Bundesrat hat am 03.07.2020 dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ zugestimmt, das vom Bundestag bereits Mitte Juni beschlossen worden war.


Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung einer Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA). Posts mit bestimmten potenziell strafbaren Inhalten sollen künftig nicht mehr lediglich gelöscht werden, sondern unter Angabe der IP-Adresse und der Port-Nummer dem BKA gemeldet werden. Diese Meldepflicht soll insbesondere bei Volksverhetzungen, Mord- oder Vergewaltigungsdrohung gelten und ein schnelleres Einschreiten der Ermittlungsbehörden sowie eine effektivere Strafverfolgung bezwecken.


Darüber hinaus sieht das Gesetz eine deutliche Ausweitung der Strafbarkeit bestimmter Delikte wie beispielsweise der Bedrohung (§ 241 StGB) sowie der Beleidigung (§ 185 StGB) vor. Eine Bedrohung ist künftig nicht mehr nur dann strafbar, wenn der Betroffene mit der Begehung eines Verbrechens bedroht wird, sondern bereits bei einer Drohung mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert.


Hintergrund des viel diskutierten Gesetzes ist die besorgniserregende steigende Anzahl rechtsextremistischer Gewalttaten sowie der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Laut Justizministerin Christine Lambrecht soll das Gesetz dazu beitragen so früh wie möglich die „Spirale von Hass und Gewalt zu durchbrechen“.


Datenschützern sowie Abgeordnete der Oppositionsparteien üben dennoch zum Teil scharfe Kritik an dem neuen Gesetz, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz sowie den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG).


In Frankreich wurde am 24. Juni 2020 das sogenannte „Loi Avia“ verabschiedet, das ebenfalls auf die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet abzielt. Die von der Abgeordneten Laetitia Avia eingebrachte Gesetzesvorlage hatte allerdings einige schwierige Etappen zu durchlaufen. So hat der von mehr als 60 republikanischen Senatoren angerufene Conseil Constitutionnel am 18. Juni 2020 einen Großteil der Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.


Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte die Betreiber von Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet, offensichtlich illegale Inhalte wie die Aufstachelung zum Hass, Volksverhetzung, sowie rassistische oder antireligiöse Beleidigungen innerhalb von 24 Stunden bzw. einer Stunde nach Benachrichtigung zu entfernen und ein Bußgeld für den Fall vorgesehen, dass die Löschung nicht erfolgte.


Nach der Entscheidung des Conseil Constitutionnel ist von dem französischen Gesetz gegen Hasskriminalität nur noch wenig übrig. Es verbleiben Bestimmungen für die Einrichtung einer auf Online-Hassbotschaften spezialisierten Ermittlungsstelle sowie die Schaffung einer Beobachtungsstelle, für die Überwachung und Analyse der Entwicklung von Hassinhalten, die dem Conseil Supérieur de l'Audiovisuel (CSA) angegliedert ist sowie eine Vereinfachung der Anzeige von Hassbotschaften.


Interessant und wichtig bleibt aber, dass sowohl in Frankreich als auch in Deutschland der politische Wille besteht, gezielt gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Die Entscheidung des Conseil Constitutionnel verdeutlicht, welche Schwierigkeiten es bei der Verabschiedung solcher Gesetze in Bezug auf die Grundrechte gibt.


In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht anders als in Frankreich nicht bereits vor Verabschiedung eines Gesetzes zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eingeschaltet. Dies kann aber sehr wohl nach der Verabschiedung eines Gesetzes geschehen…

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