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AutorenbildMarie-Avril Roux Steinkühler

Die Markenanmeldung in Frankreich

Die Anmeldung einer Marke ist von entscheidender Bedeutung, da sie Ihr Unternehmen und die Produkte und Dienstleistungen sowie die Identität Ihres Unternehmens identifiziert, und zwar unabhängig von der betrachteten Tätigkeit.


Hier finden Sie einige Tipps für einen wirksamen Schutz Ihrer Marke in Frankreich.


1. Warum sollte man in Frankreich eine Marke anmelden?


Frankreich ist nach Deutschland das zweitbevölkerungsreichste Land Europas und stellt für jeden Wirtschaftsteilnehmer einen bedeutenden Markt dar. Die Anmeldung einer Marke in Frankreich erfolgt beim Institut National de Propriété Intellectuelle (INPI).


Schnell und online, alle Arten von Marken können online angemeldet werden, ohne Vertretungspflicht und zu geringen Kosten.


Die Gebühren für die Anmeldung einer Marke in Frankreich sind immer niedriger als in Deutschland.



Sie können Ihre Anmeldung auf Französisch-Polynesien ausdehnen, wenn Sie eine zusätzliche Gebühr von 60 Euro zahlen.


2. Was sollte man tun, bevor man seine Marke anmeldet?

Es ist notwendig, die Verfügbarkeit des Zeichens, das Sie eintragen lassen möchten, zu prüfen, weil wenn das Zeichen, dass Sie schützen wollen, schon als Marke von einem Dritten eingetragen wurde, ist es nicht mehr frei.


Dieser Schritt ist sehr wichtig, da er dazu beiträgt, Widerspruchsverfahren zu vermeiden, die sich als langwierig und kostspielig erweisen oder sogar zur vollständigen Zurückweisung Ihrer Markenanmeldung führen können.


Je nach Ihrer Anmeldestrategie ist es wichtig, die Waren und Dienstleistungen, für die Sie Ihre Marke benutzen wollen, genau zu bestimmen. Diese Waren und Dienstleistungen sind in einer Klassifikation organisiert, der sogenannten „Nizza-Klassifikation“. Es gibt 45 Klassen, die wie folgt klassifiziert sind:

· Die Klassen 1 bis 34 kennzeichnen Waren und;

· Die Klassen 35 bis 45 bezeichnen die Dienstleistungen.


Das Datum der Anmeldung ist wichtig, da es nach der Eintragung der Marke den Beginn der Gültigkeit Ihrer Marke darstellt, Ihnen ein Prioritätsrecht bei der Anmeldung der Marke in einem anderen Land einräumt und schließlich als Referenz für die Verlängerung nach zehn Jahren dient.


Jede Anmeldung einer Marke, die mit Ihrer identisch oder ihr ähnlich ist und nach Ihrer Anmeldung eingereicht wurde, kann daher zurückgewiesen werden (Achtung: Die Zurückweisung muss unbedingt Gegenstand einer Maßnahme Ihrerseits sein, da es nicht Aufgabe der Ämter ist, die Verfügbarkeit einer Marke zu überprüfen).


3. Verfahren zur Eintragung Ihrer Marke in Frankreich


Sobald Sie Ihre Marke online angemeldet haben, erhalten Sie von der INPI:

· eine Empfangsbestätigung mit dem Datum und,

· die nationale Nummer Ihrer Anmeldung


Sie können die Fortschritte auf der Website „eprocédure“ des INPI verfolgen, die unter folgender Adresse zugänglich ist: https://procedures.inpi.fr/?/.


Dann wird die Anmeldung im den französischen Markenblatt – Bulletin de la propriété industrielle (BOPI) veröffentlicht, in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Diese Veröffentlichung greift der Entscheidung des Amtes über die Eintragung der Marke nicht vor. Warum ist das so? Weil das Amt in dieser Zeit Ihre Markenanmeldung prüft und gegebenenfalls Stellungnahme abgibt, wenn sie die Voraussetzungen für die Gültigkeit nicht erfüllt:

· Unterscheidungskraft: das Zeichen muss geeignet sein, den Wirtschaftsteilnehmer oder Waren und Dienstleistungen unter denjenigen der Wettbewerber zu identifizieren, und darf die Waren und Dienstleistungen nicht beschreiben;

· Rechtmäßigkeit: steht im Einklang mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten.


Das Amt übermittelt Ihnen außerdem seine Anmerkungen zur Regularisierung des Antrags.


Ab dieser Veröffentlichung können Dritte gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegen.


Was ist ein Widerspruch?


Wenn ein Dritter der Meinung ist, dass Ihre neue Marke aufgrund der Ähnlichkeit der Zeichen und der Waren und Dienstleistungen seine älteren Rechte verletzt, dann kann dieser Dritte gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegen, damit sie ganz oder teilweise zurückgewiesen wird.


Daher ist eine professionell durchgeführte Verfügbarkeitsrecherche so wichtig, um jedes Risiko eines Widerspruchsverfahrens auszuschließen!

Nach Ablauf der zweimonatigen Widerspruchsfrist (im Gegensatz zu drei Monaten bei dem deutschen Patent-und Markenamt) wird Ihre Marke schließlich eingetragen, wenn das INPI keine Stellungnahme abgibt und innerhalb der Frist kein Widerspruch eingelegt wurde.


Die Eintragung Ihrer Marke gilt als wirksam ab dem Tag der Anmeldung, die nach einer Mindestfrist von fünf Monaten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens durch eine zweite Veröffentlichung im BOPI formalisiert wird. Sie erhalten dann ein Eintragungszertifikat.


Alle Änderungen an Ihrer Marke (teilweise Rücknahme, Einschränkung usw.) werden ebenfalls veröffentlicht, um Dritte über den Status Ihrer Marke zu informieren.


Sie möchten eine Marke in Frankreich eintragen? MARS-IP: Wir sind Deutsch-Französische Anwälte mit Sitz in Berlin und in Paris, und beraten Sie bei der Wahl Ihrer Marke, melden Ihre Marken an und begleiten Sie bei der Verwaltung Ihrer Marken.

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