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  • AutorenbildMarie-Avril Roux Steinkühler

🇩🇪 - Die Mafia setzt sich nicht zu Tisch

Nein, die Mafia darf sich nicht zu Tisch setzen (was das Markenrecht betrifft).


La mafia si sienta a la mesa

Der Antrag auf Registrierung der Marke „La mafia se sienta à la mesa“ („Die Mafia setzt sich zu Tisch“) wurde vom Gericht der europäischen Union abgelehnt (Urteil La Mafia Franchises gegen EUIPO, 15. März 2018, T-1/17), wie von der italienischen Republik vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gefordert wurde. Die Marke wurde von der Firma „La Honorable Hermanda“ („Die ehrenwerte Brüderschaft“) beantragt.


Der Grund für die Entscheidung: Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten aus Artikel 7 (1) (f) der EU-Verordnung 207/2009, welche dann die Verordnung 2017/1001 wurde.


Die Marke an sich war jedoch nicht ohne Humor. Sie wurde für Klasse 35, Dienstleistungen und Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- oder Handelsunternehmens (das der Mafia?); Klasse 25, die Herstellung von Schuhen (aber nur die nicht-orthopädischen Modelle) und Klasse 43, die Zubereitung von Speisen und Getränke registriert. Dieser Antrag wurde mit der Abbildung einer roten Rose vervollständigt.


Der Antrag auf Markeneintragung wurde vorerst vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum angenommen, wo die Marke 2007 registriert wurde. Ein paar Jahre später, nämlich acht, legte die Italienische Republik Beschwerde ein, da die Marke ihrer Meinung nach gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten verstieß. Besonders problematisch war das Wort „Mafia“, welches sich auf die Verbrecherorganisation bezieht und dass der Gebrauch dieses Wortes, welches negative Konnotationen hat, bei der Aufstellung einer Restaurantkette, den positiven Ruf der italienischen Gastronomie negativ beeinflussen und den negativen Sinn des Wortes normalisieren könnte.


Natürlich könnte der Satz „se sienta à la mesa“ (Spanisch für „Sich an den Tisch setzen“) durch einen Großteil der Öffentlichkeit als das freundliche und entspannte Teilen einer Mahlzeit betrachtet werden. Wenn man jedoch eine freundliche und entspannte Mahlzeit mit der Mafia in Verbindung bringt, verharmlost dies möglicherweise deren kriminelle Tätigkeiten und schafft weltweit einen positiveren Eindruck von ihnen.


Es war insofern unwichtig, dass zuvor Marken, welche das Wort „Mafia“ enthielten vom EUIPO und auch vom Italienischen Patent und Markenamt eingetragen worden waren, da die nationalen Entscheidungen, trotz der Harmonisierung des Rechts,  unabhängig vom autonomen System der EU-Regelung für Marken waren.

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