Was wäre, wenn sich die digitale Souveränität … in der Wahl eines Dateiformats entscheiden würde?
- Marie-Avril Roux Steinkühler

- 21. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Vor einigen Monaten haben wir über einen ganz konkreten Fall berichtet, in dem Richter des Internationalen Strafgerichtshofs mit US-Sanktionen belegt wurden (Executive Order 14203 vom 6. Februar 2025). In diesem Zusammenhang hat insbesondere Microsoft ihren Zugang zu bestimmten Diensten eingeschränkt. Eine Situation, die deutlich zeigt, dass die Abhängigkeit von digitaler Infrastruktur die Souveränität von Institutionen untergraben kann.
🇩🇪 Als Reaktion darauf setzt Deutschland mit dem Deutschland-Stack ein sehr klares Zeichen:
Langfristig werden seine Behörden ausschließlich offene Formate wie ODF und PDF/UA verwenden. Alle neuen Projekte müssen sich bis 2028 daran halten, was einen schrittweisen Ausstieg aus den von Microsoft unterstützten Formaten bedeutet.
Mit dieser Entscheidung legt der deutsche Staat einen einfachen Grundsatz fest: Daten müssen unabhängig von den Tools bleiben, mit denen sie verarbeitet werden. Die Möglichkeit, Anbieter, Software oder Infrastruktur ohne Einschränkungen zu wechseln, wird so zu einer grundlegenden Regel.
Diese Ausrichtung ist Teil einer langfristigen Vision, die darauf abzielt, unsichtbare Abhängigkeiten zu vermeiden, die Verwaltungen in geschlossene Ökosysteme einschließen, die von Akteuren wie Microsoft dominiert werden.
🇫🇷 Frankreich hingegen hat einen anderen Weg eingeschlagen.
Seit 2016 ist das ODF zwar im Allgemeinen Interoperabilitätsreferenzrahmen (Référentiel Général d’Interopérabilité) aufgeführt. In der Praxis wird die Nutzung jedoch nach wie vor weitgehend von proprietären Lösungen, darunter Microsoft Office, dominiert. Dies spiegelt einen recht deutlichen Unterschied im Ansatz wider: Eine Empfehlung hat nicht dieselben Auswirkungen wie eine Vorschrift.
🌍Eine solche Entscheidung könnte Auswirkungen weit über die eigenen Grenzen hinaus haben. Sollten sich mehrere europäische Staaten anschließen, könnte sich das gesamte Gleichgewicht des öffentlichen Softwaremarktes verschieben. Die Softwarehersteller müssten dann eine native Kompatibilität mit den offenen Standards gewährleisten … andernfalls drohte ihnen der Ausschluss aus bestimmten Ausschreibungen.
Es bleibt eine Frage, die eher politischer als technischer Natur ist: Wer in Europa ist bereit, seine Interoperabilitätsgrundsätze in konkrete Verpflichtungen umzuwandeln?
Bei MARS — IP unterstützen wir Unternehmen, Institutionen und öffentliche Akteure bei ihren Herausforderungen in den Bereichen digitale Souveränität, Interoperabilität, geistiges Eigentum und Einhaltung europäischer Vorschriften.
Bild: Copilot.




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